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Herbstsonne 2

"Junge Pflege" und Älteste vereint.

Unser Haus verfügt über vier Wohnbereiche, die sich auf vier Etagen verteilen. Im Erdgeschoss befindet sich ein speziell eingerichteter Bereich mit 16 Plätzen für die „junge Pflege“ – ein Angebot für pflegebedürftige Menschen ab 18 Jahren, das auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die drei weiteren Wohnbereiche sind für unsere älteren, betagten Bewohner konzipiert. Jeder Bereich verfügt über einen eigenen gemütlichen Aufenthaltsraum, der als zentraler Treffpunkt dient – sei es für gemeinsame Mahlzeiten oder für abwechslungsreiche Beschäftigungsangebote in geselliger Runde.

Pflegesatz der Herbstsonne 2

Gültig ab: 01.04.2024

Leistungsart

Kosten für Pflegegrad 1

Kosten für Pflegegrad 2

Kosten für Pflegegrad 3

Kosten für Pflegegrad 4

Kosten für Pflegegrad 5

Pflegeleistung 52,18 € 66,90 € 83,08 € 99,94 € 107,50 €
Individuelle Ausbildungsumlage 5,05 € 5,05 € 5,05 € 5,05 € 5,05 €
Unterkunft 21,10 € 21,10 € 21,10 € 21,10 € 21,10 €
Verpflegung* 16,25 € 16,25 € 16,25 € 16,25 € 16,25 €
Investitionskosten 22,70 € 22,70 € 22,70 € 22,70 € 22,70 €
Gesamt (täglich) im Doppelzimmer (DZ) 117,28 € 132,00 € 148,18 € 165,04 € 172,60 €
Gesamt (monatlich 30,42 Tage) im Doppelzimmer (DZ) 3.567,66 € 4.015,44 € 4.507,64 € 5.020,52 € 5.250,49 €
Pflegekassenleistung** -125,00 € -770,00 € -1.262,00 € -1.775,00 € -2.005,00 €
Eigenanteil*** 3.442,66 € 3.245,44 € 3.245,64 € 3.245,52 € 3.245,49 €

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt 41,59 € pro Tag (nachrichtlich 1.265,18 € bei 30,42 Tagen) und ist bereits im Eigenanteil enthalten.

*) Bei Sondennahrung vermindert sich der tgl. Satz um 5,42 € (nachrichtlich 164,77 € bei 30,42 Tagen).

**) Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und richtet sich nach der noch vorhandenen Selbständigkeit des Bewohners.

***) Die Gewährung von Pflegewohngeld ist abhängig von der jeweiligen Vermögens- und Einkommens-Situation und wird im Einzelfall durch das Sozialamt geprüft. Es beläuft sich auf maximal 690,53 € monatlich im Doppelzimmer (DZ) und verringert den Eigenanteil. Das Vermögen des Bewohners (inkl. evtl. vorhandenem Eigentum, Sterbe-/Lebensversicherungen) darf hierbei nicht mehr als 10.000,00 € betragen.

Der Restbetrag/Eigenanteil wird durch Ihre Rente, sonstige Einkünfte oder Vermögen abgedeckt. Ist kein Vermögen in Form einer Lebensversicherung, Sparguthaben, Haus, Grundstück etc. vorhanden (Schonbetrag maximal € 10.000,00), so übernimmt das Sozialamt auf Antrag die Differenz.

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